Kosten

Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen des Steuerberaters auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften aus Gründen des Verbraucherschutzes.
Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV

StB Metzger

Aber viel besser wäre, Sie würden den persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen und überließen uns ein paar Daten und Informationen zu Ihrem Anliegen.

Wir unterbreiten Ihnen dann gerne ein Angebot
– transparent und individuell.

Folgende Daten benötigen wir hierzu:

Angebot Steuererklärungen:
Höhe der Einkünfte
Vorjahreserklärungen
letzte Steuerbescheide

Angebot Beratung:
Darstellung des Vorhabens

Angebot Finanzbuchhaltung:
Höhe der Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vorjahr bzw. Planjahr
Alternativ, Gewinn-und Verlustrechnung Vorjahr oder bei Neugründungen – Planwerte

Angebot Lohnbuchführung:
Anzahl der Arbeitnehmer
Informationen über Besonderheiten

Angebot Jahresabschluss:
Summe der Umsatzerlöse und Bilanzsumme Vorjahr bzw. Planjahre
Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung Vorjahr  

Mobirise